Unsere Kleingartenanlage liegt im Landkreis Elbe-Elster, in Schönewalde OT Brandis. Sie liegt am Ortsrand von Brandis zwischen der B 101 und B187. Die Entfernung von Berlin bis Brandis beträgt rund 90 bis 100 km, je nach dem, wo man in Berlin wohnt.
In der näheren Umgebung befinden sich mehrere Badeseen und viele Sehenswürdigkeiten. (Lutherstadt Wittenberg, Torgau, Spreeewald)
Unsere Kleingartenanlage hat eine Gesamtfläche von 31.360 m2 und ist in 68 Parzellen aufgeteilt. Jede Parzelle umfasst eine Fläche von ca. 300 m2. Jeder Garten besitzt eine Gartenlaube (Holzbauweise) in unterschiedlicher Grösse. (13 m2 ; 18 m2 ; 22 m2 ) und hat einen Strom- und Brauchwasseranschluss.
Der Grund und Boden der Kleingartenanlage befindet sich im Privateigentum von Einwohnern der Gemeinde Brandis. Als Zwischenpächter fungiert der Regionalverband der Gartenfreunde Herzberg und Umgebung e.V.
Achtung Kleingartenfreunde !!!
Sie suchen, wir bieten.
Wir suchen neue Nutzer für freie Gärten. Haben Sie Interesse, dann sprechen Sie uns an.
Die Kleingartenanlage bietet Ihnen freie Gärten zur weiteren Nutzung und zu sozialverträglichen Preisen an.
Bei Interesse wenden Sie sich an den Vorsitzenden, Herrn Klaus Ehlert.
Er ist zu erreichen unter der E.-Mail; ehlert.klaus(at)web.de oder unter Tel.-Nr. (030)61 30 31 31 bzw. 0179/10 18 683
Bevor Sie sich entscheiden, von einem Vereinsmitglied, der seinen Garten aufgeben will, oder aus unserem Angebot einen Kleingarten auswählen, bedenken Sie bitte folgende Gesichtspunkte:
- Kann ich diese Parzelle zur kleingärtnerischen Nutzung problemlos von meinem Wohnort erreichen?
- Bin ich in der Lage, mindestens ein Drittel der Gartenfläche kleingärtnerisch zu bewirtschaften?
Wenn Sie beide Fragen mit "ja" beantworten können, sind Sie bei uns richtig.
Unter kleingärtnerische Bewirtschaftung ist der Anbau, Pflege und Ernte von Obst und Gemüse für den Eigenbedarf, die Pflege und Erhaltung von Blühgewächsen, Stauden und Sommerblumen und auch das Freihalten der Parzelle von unerwünschten Wildkräutern zu verstehen.
Natürlich kann und soll in einem Kleingarten auch entspannt und relaxed werden.
Aber wer nur eine Bleibe für Wochenendurlaub und Gartenparty sucht, ist bei uns Fehl am Platz.
Wenn Sie als Pächter einen Kleingarten kündigen wollen, bedenken Sie folgende Gesichtspunkte:
1. - Zu welchem Zeitpunkt kann ich kündigen?
- Der Kündigungstermin steht in Ihrem Pachtvertrag unter § 2.2
2. - Haben Sie schon einen Nachfolger, oder bitten Sie den Vorstand, Ihnen zu helfen?
- Ein vorzeitiger Pächterwechsel kann im gegenseitigen Einverständnis vereinbart werden, wenn die Interessenten mit den Pachtbedingungen und der Mitgliedschaft im Verein einverstanden sind.
- Bevor ein Verkauf der Parzelle erfolgen kann, muss der Kleingarten bewertet werden. ( Pachtvertrag § 5.1 ; BuKleinG § 11.1 )
- Ist kein Nachfolger vorhanden, muss nach einer mit dem Vorstand zu vereinbarenden Frist (2 Jahre) der Kleingarten vollständig beräumt werden.